Die Lohnabrechnung im Baugewerbe ist eine der anspruchsvollsten Varianten der deutschen Lohnbuchhaltung. Tarifverträge, Lohngruppen, Bauzuschläge, Saisonarbeit und die monatliche Meldung an die SOKA-BAU machen die Baulohnabrechnung komplex. Viele Bauunternehmen und Handwerksbetriebe im Allgäu entscheiden sich deshalb dafür, diese Aufgabe an einen spezialisierten Lohnabrechnungsdienstleister zu übergeben.

In diesem Leitfaden erkläre ich die wichtigsten Bausteine der Baulohnabrechnung – praxisnah, für Unternehmer in Kempten, Sonthofen, Kaufbeuren und der gesamten Region.

Was ist Baulohn und worin unterscheidet er sich?

Baulohn ist die Entgeltabrechnung für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe. Anders als eine Standard-Lohnabrechnung muss sie branchenspezifische Regelungen berücksichtigen:

Wer diese Besonderheiten nicht korrekt abbildet, riskiert nicht nur Ärger mit der Sozialkasse, sondern auch Bußgelder bei Zollprüfungen oder Nachforderungen durch Finanzamt und Rentenversicherung.

Tariflöhne und Lohngruppen im Bauhauptgewerbe

Im Bauhauptgewerbe sind die gewerblichen Arbeitnehmer in sechs Lohngruppen (LG 1 bis LG 6) eingeteilt. Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation, Berufserfahrung und Tätigkeit. Facharbeiter mit Gesellenbrief, Vorarbeiter, Poliere und Baumaschinenführer werden je nach Qualifikation höher eingestuft als ungelernte Werker.

Der Gesamttarifstundenlohn setzt sich zusammen aus dem Tarifstundenlohn und dem Bauzuschlag. Letzterer beträgt aktuell 5,9 Prozent des Tarifstundenlohns und soll die besonderen Belastungen auf Baustellen ausgleichen. Geltungsbereich und Ausnahmen sind zu beachten. Quelle: IG BAU, Lohntarifvertrag vom 14. Juni 2024, § 2.

Wichtig ist die Trennung von Entgelttarif, Sozialkassenverfahren und Mindestlohn. Der frühere allgemeine Bau-Mindestlohn endete am 31. Dezember 2021. Im Bauhauptgewerbe gilt 2026 grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro; höhere bindende Tarif- oder Vertragsentgelte bleiben maßgeblich. Quelle: SOKA-BAU zum Mindestlohn.

Zuschläge, Reisekosten und Sondervergütungen

Neben dem Grundlohn spielen Zuschläge eine große Rolle:

Steuerliche Behandlung, Sozialversicherungsbeiträge und Sozialkassenbeiträge sind getrennt zu beurteilen. Aus der Steuerfreiheit einer Zahlung lässt sich nicht pauschal ihre Behandlung in allen anderen Verfahren ableiten.

SOKA-BAU: Meldungen, Fristen und Beiträge

Die SOKA-BAU (Sozialkasse der Bauwirtschaft) ist für Urlaubsausgleich, Zusatzversorgung und Berufsbildung im Baugewerbe zuständig. Ob ein Betrieb am Verfahren teilnehmen muss, ist anhand des Geltungsbereichs und der Ausnahmen zu klären.

In der Regel müssen folgende Angaben übermittelt werden:

Die Monatsmeldung für gewerbliche Arbeitnehmer ist bis zum 15. des Folgemonats abzugeben. Das ist die Meldefrist, nicht automatisch die Beitragsfälligkeit. Die erforderlichen Angaben erläutert SOKA-BAU zur Meldung. Ab Januar 2027 erfolgt die Übermittlung aus einem von SOKA-BAU und ITSG zertifizierten Baulohnprogramm über den GKV-Kommunikationsserver: Meldeverfahren gemeinsamer Einrichtungen.

Dokumentation für Zollprüfungen und Betriebsprüfungen

Der Zoll prüft im Baugewerbe besonders häufig die Einhaltung des Mindestlohns, die Arbeitszeiterfassung und die vollständige Lohnabrechnung. Wichtige Unterlagen sind:

Wer diese Unterlagen revisionssicher aufbewahrt, ist bei einer Prüfung deutlich entspannter. Im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung stelle ich Abrechnungsunterlagen zusammen. Steuerliche oder rechtliche Vertretung gehört nicht zu dieser Tätigkeit.

Fünf häufige Fehler bei der Baulohnabrechnung

  1. Falsche Lohngruppen-Eingruppierung – Qualifikationen werden nicht regelmäßig geprüft.
  2. Vergessener Bauzuschlag – Wird nicht korrekt auf den Tariflohn aufgeschlagen.
  3. Verspätete SOKA-BAU-Meldung – Frist 15. des Folgemonats wird übersehen.
  4. Unvollständige Mindestlohn-Dokumentation – Fehlende Arbeitszeitnachweise bei Zollprüfungen.
  5. Saisonarbeiter nicht korrekt abgerechnet – Im sofortmeldepflichtigen Baugewerbe ist die Meldung mit Meldegrund 20 spätestens bei Beschäftigungsaufnahme unmittelbar an die DSRV erforderlich – unabhängig davon, ob die Beschäftigung kurzfristig ist. Quelle: DSRV.

Fachstand und Quellenabruf: 28. September 2026. Mehr zur Mindestlohn-Abgrenzung 2026.

Fazit

Die Baulohnabrechnung erfordert branchenspezifisches Know-how, aktuelle Tarifkenntnisse und eine lückenlose Dokumentation. Für Bauunternehmen im Allgäu lohnt sich eine Zusammenarbeit mit einem Lohnbüro, das täglich mit Baulohn, SOKA-BAU und Zollprüfungen arbeitet.

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Julia Naumann

Julia Naumann

Buchhaltungsfachkraft mit Lohn-Schwerpunkt

Julia Naumann ist Buchhaltungsfachkraft mit Lohn-Schwerpunkt. Sie verbindet 20 Jahre Erfahrung in der Sozialversicherung mit 16 Jahren im Baubetrieb.